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   LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2006 - L 1 B 88/06 SF SK   

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https://dejure.org/2006,10389
LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2006 - L 1 B 88/06 SF SK (https://dejure.org/2006,10389)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.03.2006 - L 1 B 88/06 SF SK (https://dejure.org/2006,10389)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. März 2006 - L 1 B 88/06 SF SK (https://dejure.org/2006,10389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts; Fälschliche Bezeichnung eines gerichtlichen Vergleichs als "Anerkenntnis"; Voraussetzungen für die Ansetzung einer fiktiven Verhandlungsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten eines Prozessbevollmächtigten im Falle eines Teilanerkenntnisses der gegnerischen Partei in einem Verfahren um die Höhe des Grads einer Behinderung; Annahme eines Teilanerkenntnisses als Vergleich

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2014 - L 5 SF 43/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr,

    Selbst wenn von einem Teilanerkenntnis ausgegangen würde, sei auf die bisherige Rechtsprechung des Kostensenats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Beschluss vom 8. März 2006 L 1 B 88/06 SF SK zu verweisen, wonach die fiktive Terminsgebühr nicht im Falle eines Teilanerkenntnisses entstehe.

    Nach dem Wortlaut des Gebührentatbestandes der Nr. 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG und dem Willen des Gesetzgebers hat dieser für Verfahren nach § 183 SGG einen besonderen Gebührenanreiz zum Abschluss eines Vergleiches bzw. eines Teilanerkenntnisses unter Erledigung im Übrigen zwischen den Beteiligten im schriftlichen Verfahren nicht für erforderlich gehalten; die Bestimmung der Nr. 3104 Abs. 1 Ziff. 1 Alt. 3 VV RVG ist nicht analog anwendbar (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. März 2006 - L 1 B 88/06 SF SK - LSG Thüringen, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 6 B 80/07 SF - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2006 - L 20 B 137/06 AS - SG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2009 - S 165 SF 15/09 E -, alle veröffentlicht in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2006 - L 20 B 137/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 08.03.2006 Az.: L 1 B 88/06 SF SK) habe zu dieser Problematik ausgeführt, die Anwendung der Nr. 3106 VV RVG neben der einschlägigen Nr. 1006 VV RVG entspreche nicht dem gesetzgeberischen Willen.
  • SG Frankfurt/Main, 17.01.2013 - S 7 SF 279/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - schriftlicher Vergleich

    Im übrigen wurde die unstreitige Erledigung durch den außergerichtlichen Vergleich vorliegend mit dem Ansatz der Einigungsgebühr nach Nr. 1006 VV-RVG ausreichend honoriert (vgl. LSG Thüringen a.a.O.; LSG NRW, a.a.O. sowie Beschluss vom 16. August 2006 - L 20 B 137/06 AS; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. März 2006 - L 1 B 88/06 SF SK; SG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2009 - S 165 SF 15/09 E).

    Den Parteien wird durch den vorgeschlagenen erweiterten Anwendungsbereich der Terminsgebühr oft ein langwieriges und kostspieliges Verfahren erspart bleiben." Entgegen diesen allgemeinen Vorbemerkungen gilt aber die Nr. 3106 VV RVG nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht für sozialgerichtliche Verfahren, in denen eine Betragsrahmengebühr anfällt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. August 2006, L 20 B 137/06 AS; LSG Thüringen vom 19. Juni 2007, L 6 B 80/07 SF, LSG Schleswig-Holstein vom 8. März 2006, L 1 B 88/06 SF SK, Sächsisches LSG vom 17. Juni 2006, L 6 B 168/06 KO).

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